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Wartung & Inspektion Ihrer Tankanlage

Sicherheitsinspektion & Wartung zur Vorbeugung  vor Schäden und Verlängerung der Lebensdauer


In der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) hat der Gesetzgeber die Überwachungs- und Prüfplichten des Betreibers sowie die Anlagendokumentation von Tankanlagen geregelt. 

Die regelmäßige Prüfung der Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen sind ebenfalls im

§46 AwSV geregelt. 

Was viele Betreiber einer Heizöltankanlage nicht wissen ist, dass bei einem Schaden am Gebäude oder gar in der Umwelt der Besitzer haftet, selbst dann, wenn er versichert ist, sofern kein Nachweis über die regelmäßige Prüfung erbringt bzw. die Heizöltankanlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Wartung Tankanlage

Wir empfehlen die regelmäßige Wartung und Sicherheitsinspektion Ihrer Tankanlage einmal jährlich zu machen, gerne auch im Rahmen eines Wartungsvertrages, bei dem wir Sie automatisch an die fällige jährliche Überwachung erinnern und einen Termin vereinbaren.

Umfang der Sicherheitsinspektion

Überprüfung der Funktionssicherheit im Rahmen einer optischen Prüfung der Anlage sowie der sichtbaren verbundenen  Leitungen und Armaturen

Jede Funktionsprüfung des Öltanks umfasst folgende Kriterien:

  • Dichtigkeit an allen Seiten

  • Sprödigkeit bei Kunststoff- und Batterietanks

  • Korrosion und Rost an Metalltanks (Außenprüfung)

  • Zustand der Ab- und Zuleitungen

  • Dichtigkeit und Sitz der Anschlüsse

  • Funktionsprüfung des Grenzwertgebers

  • Ölaustritt

  • Funktionsprüfung Antiheberventil, wenn vorhanden

  • Kontrolle der Auffangwanne (bei Batterietank- /Kellertankanlagen)

  • Kontrolle des Domschachtes auf Dichtheit und Sauberkeit (bei Erdtanks)

Fachbetrieb nach WHG
Präqualifizierung
Dekra Zertifiert

Sicherheitsinspektion und Wartung des Leckwarngegerätes 

Mit einem Leckwarngerät werden Undichtheiten am Tank rechtzeitig durch ein optisches und akustisches Signal gemeldet. Eine jährliche Überprüfung des Leckwarngerätes duch einen WHG-Fachbetrieb ist gemäß Bauartzulassung gesetzlich vorgeschrieben. 

Zusätzlich zur oben genannten Sicherheitsinspekton enthält die Wartung des Leckwarngerätes folgende Leistung:

  • Überprüfung der elektrischen Anschlüsse.

  • Überprüfung der einzelnen Schaltpunkte des Gerätes (bei Abweichungen von den geforderten Werten wird das Gerät neu justiert.)

  • Überprüfung der allgemeinen Funktionssicherheit, wie: Prüfung des Pumpendruckes und der Pumpenleistung sowie Dichtigkeitsprüfung der Saug- und Messleitung.

  • Reinigung des evtl. vorhandenen Filters in der Saugleitung.

  • Endkontrolle (Belüftung der Anlage bis Alarmdruck und Prüfung des Alarmsignals). Nach durchgeführter Endkontrolle wird das Gerät neu verplombt.

  • Bei Erdtanks zusätzlich Überprüfung auf Durchfluss der Leckflüssigkeit sowie Überprüfung des Leckwarngerätes durch ziehen der Lecksonde aus dem Leckflüssigkeitsbehälter

Wartung Leckanzeigegerät

Tank-Check vor der Sachverständigenabnahme

Als Heizöltankbetreiber sind Ihnen die Prüffristen für die Sachverständigenabnahme sicherlich bereits bekannt: 

  • Unterirdische Heizöltanks (im Erdreich gelagert) müssen alle 5 Jahre geprüft werden.

  • Oberirdische Heizöltanks (z.B. im Keller gelagert) mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
     

Für Tankanlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt:

  • Unterirdische Tankanlagen (im Erdreich gelagert) müssen alle 2 1/2 Jahre geprüft werden.

  • Oberirdische Tanks (z. B. im Keller gelagert) mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvermögen müssen alle 5 Jahre geprüft werden.
     

Lassen Sie Ihren Tank schon vor der Sachverständigenabnahme durch uns überprüfen, damit ggf. kleine Mängel behoben werden können. Gerne beraten wir Sie auch zum aktuellen Stand der Technik und führen direkt vor Ort kleinere Reparaturen durch, damit die Sachverständigenabnahme ohne Mängel erfolgt.

Erstellung eines Revisionsberichtes / Funktionsgutachten

Nach der Inspektion / Wartung erhalten Sie von uns einen Revisionsbericht  inklusive Funktionsgutachten für Ihre Unterlagen. Damit führen Sie den Nachweis sowohl vor den Behörden als auch vor der Versicherung, dass Sie Ihrer Betreiberpflicht nachkommen und zusätzlich versichert sein können, dass Ihre Tankanlage den aktuell gesetzlichen Vorschriften entpsricht und auf dem neuesten Stand der Technik ist. 

Merkblatt Betriebsanweisung § 44 AwSV

Als Betreiber müssen Sie eine Betriebsanweisung vorhalten, die einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan enthält und Sofortmaßnahmen zur Abwehr nachteiliger Veränderungen der Eigenschaften von Gewässern festlegt. Laden Sie sich gern hier das Merkblatt herunter und hängen Sie dies gut sichtbar in der Nähe der Anlage aus.

Merkblatt Betriebsanweisung Tankanlage
Merkblatt § 44 AwSV Tankanlage

Abhängig von der ersten Inbetriebnahme der Tankanlage sind die Prüfpflichten bzw. Kontrollpflichten für bestehende Anlagen nach § 70 in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wie folgt geregelt:

Wie lauten die Prüffristen für bestehende Anlagen?

Prüffristen Tankanlage

Über die jeweiligen Prüfzeitpunkte und - intervalle für Heizölverbraucheranlagen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten bzw. Risikogebiete oder Überschwemmungsgebieten kann Ihnen auch Ihre zuständige Behörde Auskunft geben. Im übrigen kann die zuständige Behörde Ihnen ebenfalls die Auskunft geben, ob sich Ihre Anlage in einem Risiko-, Überschwemmungs oder Schutzgebiet befindet. 

Baustelle
zuverlässig und kompetent

Die TAK – Umweltservice GmbH ist Ihr Fachbetrieb für die Wartung, Reinigung, Reparatur und Sanierung aller Arten von Tanks, Behältern, technischen Anlagen, Abflüssen, Kanälen und Abscheidern. 

Rufen Sie uns noch heute an, wir beraten Sie gern! 

0800-41 68 000

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